Corporate Governance
Die Freudenberg Stiftung wurde 1984 von Gesellschafter*innen der Firma Freudenberg & Co. KG gegründet. Die Stifter*innenfamilie und das Unternehmen finanzieren die Stiftung durch Übertragung von Kommanditanteilen, im Rahmen von Darlehenskonten und durch Spenden. Sie begleiten ihre Arbeit durch Rat und praktische Hilfen. Dem Wunsch der Gründungsstifter entsprechend ist die Stiftung nicht Teil des Unternehmens, sondern eine selbstverantwortlich handelnde zivilgesellschaftliche Organisation.

I Leitlinien der Freudenberg Stiftung

1. Die Freudenberg Stiftung steht für Demokratie, Vielfalt und soziale Gerechtigkeit.

Sie setzt sich für die Menschenrechte und den Erhalt der Grundwerte unserer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie ein.

Die Freudenberg Stiftung engagiert sich für den Zusammenhalt in einer diversen Gesellschaft, gegen Diskriminierung und für ein gerechtes Bildungssystem. Mit ihren Programmen in Kommunen, Bildungseinrichtungen, Medien, Wissenschaft und Kunst stärkt die Freudenberg Stiftung demokratische Kultur und soziale Inklusion.

2. Die Freudenberg Stiftung ist eine unabhängige zivilgesellschaftliche Institution.

Sie handelt als überparteilicher Teil der demokratischen Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa.

Ihre Programme entwickelt sie im Geist politischer, wissenschaftlicher wie kultureller Freiheit und der Verantwortung für das Gemeinwohl.
Die Freudenberg Stiftung wird nicht durch interessensgeleitete Direktiven von Spender*innen oder des mit ihr verbundenen Unternehmens bestimmt.

3. Die Freudenberg Stiftung setzt als operative Stiftung auf soziale Innovation.

Sie entwickelt und fördert übertragbare Lösungen für Schlüsselprobleme in einem staatlich und kommunal gestalteten Raum.

Als operative Stiftung legt die Freudenberg Stiftung Wert auf differenzierte Situationsanalysen, klare Zielbeschreibungen, Kooperationen und eine systematische wissenschaftliche Begleitung. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den Programmen der Freudenberg Stiftung sind öffentlich.

4. Die Freudenberg Stiftung ist eine entwicklungsoffene, lernende Organisation.

Sie erweitert ihr Wissen durch den beständigen Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft.

Um wirksam zu sein, investiert die Freudenberg Stiftung in die Kompetenz von Menschen.
Die Freudenberg Stiftung ermutigt ihre Mitarbeiter*innen dazu, kreativ zu sein, Verantwortung zu übernehmen und neue Lösungen zu wagen.

5. Die Freudenberg Stiftung unterstützt neue Initiativen und Kooperationen.

Sie realisiert ihre Ziele in einem Partnernetzwerk.

Als gemeinnützige Unternehmerin unterstützt die Freudenberg Stiftung die Gründung und Weiterentwicklung von Selbstorganisationen langfristig und flexibel.
Die Freudenberg Stiftung will Veränderungsprozesse nachhaltig gestalten. Dafür arbeitet sie in ihren Programmen mit Politik und Verwaltung auf allen Ebenen sowie mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen.

6. Die Freudenberg Stiftung verpflichtet sich zu transparenter Haushaltsführung sowie zur effizienten und effektiven Mittelverwendung.

Für sie gelten internationale Non-profit Governance Standards für Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit.

Die jährlich verfügbaren Mittel der Freudenberg Stiftung dienen ausschließlich der Verwirklichung der Stiftungszwecke. Sie werden unter Beachtung sparsamer und sorgfältiger Haushaltsführung verwendet.
Die Freudenberg Stiftung nutzt alle Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Finanzierung ihrer Programme durch andere Stiftungen und öffentliche Fördermittel.

II Strukturen und Zuständigkeiten

Die Freudenberg Stiftung arbeitet als gemeinnützige GmbH auf der Grundlage der geltenden Rechtsordnung, insbesondere unter Beachtung des GmbH-, des Stiftungs- und Steuerrechts, der eigenen Satzung, etwaiger Geschäftsordnungen ihrer Gremien, der Anstellungsverträge der Geschäftsführer*innen, des Gesellschaftsvertrags der Freudenberg & Co. KG sowie aller sonst für ihre Tätigkeit relevanten Normen.
Organe der Freudenberg Stiftung sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und das Kuratorium. Ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sind in der Satzung und etwaigen Geschäftsordnungen geregelt. Die jeweiligen Organe der Freudenberg Stiftung verpflichten sich gegenseitig, sich regelmäßig über alle relevanten Umstände umfassend zu informieren.

Die Führungs- und Organisationskultur der Freudenberg Stiftung basieren auf Vertrauen in geteilter Verantwortung. Die Freudenberg Stiftung setzt auf einen kritisch reflektierenden wie lösungsorientierten Dialog innerhalb und zwischen den Organen. Die wechselseitige Anerkennung von fachlicher Kompetenz und struktureller Zuständigkeit sichert das gute Miteinander.

7. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der gemeinnützigen Freudenberg Stiftung GmbH.

Die Gesellschafterversammlung, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ist für den Gesamthaushalt der Stiftung, für die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung verantwortlich.

Sie ist für die jährliche Auswahl einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung verantwortlich. Außerdem besetzt sie personell die Gremien der Stiftung. Bei der Nachbesetzung, insbesondere des Kuratoriums, wird die Gesellschafterversammlung von einem Nominierungsausschuss beraten.
Die Gesellschafterversammlung beaufsichtigt die auf die Wirtschaftlichkeit der Stiftung gerichtete Tätigkeit der Geschäftsführung, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit. Die Gesellschafterversammlung entscheidet in Abstimmung mit dem Kuratorium über die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben für neue Stiftungen oder für weitere themenspezifische Fonds im Rahmen des Stiftungsprofils. Geschäftsbesorgungsverträge mit weiteren Stiftungen bedürfen der Genehmigung der Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafterversammlung ist strukturell die zentrale Verbindung zum Unternehmen Freudenberg & Co. KG. In der Gesellschafterversammlung wirken neben den beiden Unternehmensverantwortlichen weitere Repräsentant*innen aus Politik, Verwaltung, Rechtspflege oder Wirtschaft mit, deren Prominenz, Netzwerk und Integrität die Legitimation der Stiftung im öffentlichen Raum, gerade mit Blick auf gesellschaftlich umstrittene Themen, verstärken.
Die Gesellschafterversammlung nimmt als oberstes Organ der Stiftung ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktionen über die Geschäftsführung im Geist der Dialog- und Vertrauenskultur wahr.
Geleitet wird die Gesellschafterversammlung durch eine*n Vorsitzende*n, die oder der mit Zustimmung aller Gesellschafter*innen durch eine Stellvertretung unterstützt werden kann. Im Übrigen trägt die Gesellschafterversammlung alle Aufgaben gemäß § 46 GmbHG.

8. Das Kuratorium entscheidet auf Vorschlag der Geschäftsführung über Programm sowie Projekte der Stiftung.

Das ehrenamtlich tätige Kuratorium entscheidet auf Vorschlag der Geschäftsführung über das Programm und die Projekte der Stiftung.

Das Kuratorium ist das zentrale Beratungsgremium für die Programm- und Projektentwicklung der Stiftung im Rahmen des von der Gesellschafterversammlung festgelegten Jahresbudgets. Hier werden Vorschläge gefiltert, bewertet und auf der Basis der gesammelten Expertise Empfehlungen an die Geschäftsführung gegeben. Das Kuratorium versteht sich in diesem Sinn als ebenso kritische wie unterstützende Begleitung der Geschäftsführung.
Das Kuratorium wird in Analogie zu Punkt 7 von der Gesellschafterversammlung bei der Entscheidung zur Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben für neue Stiftungen oder über weitere Fonds beteiligt. Die Mitglieder des Kuratoriums verfügen über maßgebliche und anerkannte Expertise in den Handlungsfeldern der Stiftung. Zugleich ist die Mitwirkung von Mitgliedern der Stifterfamilie Freudenberg im Kuratorium gewollt.
Das Kuratorium der Freudenberg Stiftung wird durch eine/n von ihm gewählte/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter*in geleitet. Eine/r von beiden sollte Mitglied der Stifter*innenfamilie Freudenberg sein. Vorsitzende/r und Stellvertreter*in sind zwischen den Gremiensitzungen programm-und projektbezogene Gesprächspartner*innen der Geschäftsführung und nehmen in Absprache mit der Geschäftsführung repräsentative und politische Vertretungsaufgaben wahr. Einzelne Mitglieder des Kuratoriums können nach Vereinbarung mit dem/der Kuratoriumsvorsitzenden und der Geschäftsführung auch zwischen den Gremiensitzungen Beratungsaufgaben für ausgewählte Themenbereiche übernehmen.

9. Der Nominierungsausschuss berät die Gesellschafterversammlung bei der Nachbesetzung der Stiftungsgremien.

Bis zu je zwei Mitglieder der Gesellschafterversammlung, des Kuratoriums und der Geschäftsführung bilden gemeinsam den beratenden Nominierungsausschuss.

Über das Verfahren zur Besetzung des Nominierungsausschusses verständigen sich die Vorsitzenden von Gesellschafterversammlung und Kuratorium. Die satzungsgemäße Letztverantwortung für Zusammensetzung und Arbeitsweise liegt bei der Gesellschafterversammlung. Der Nominierungsausschuss entwickelt auf der Basis gemeinsamer Kriterien sowie aktueller wie künftig wichtig werdender Handlungsfelder der Stiftung eine Liste geeigneter externer Kandidat*innen für die Nachbesetzung der Stiftungsgremien, vornehmlich des Kuratoriums. Dabei werden auch Hinweise weiterer Gremienmitglieder regelmäßig abgefragt und aufgenommen. Zugleich nimmt der Nominierungsausschuss Vorschläge zur Mitwirkung von Mitgliedern der Stifter*innenfamilie Freudenberg im Kuratorium der Stiftung entgegen. Sein Vorsitz wird durch die Gesellschafterversammlung bestimmt. Der Nominierungsausschuss erarbeitet die Regeln seines Zusammenwirkens.

10. Die Geschäftsführung vertritt die Freudenberg Stiftung GmbH und entwickelt das Stiftungsprogramm.

Die Geschäftsführung ist gemäß § 35 GmbHG das Handlungs- und Vertretungsorgan, das die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Die Geschäftsführung ist hauptamtlich tätig, sie verantwortet die Verwaltung der Mittel der Stiftung, entwickelt das Stiftungsprogramm und führt die Beschlüsse des Kuratoriums kostenbewusst und zielführend aus. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, gemeinsam mit Partner*innen aus Praxis, anderen Stiftungen, Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Medien und Kunst neue Handlungsmodelle zu entwickeln und für ihre Verankerung und Verbreitung Verantwortung zu übernehmen. Die Geschäftsführung kann keine operativen organschaftlichen Vertretungsaufgaben auf Seiten der geförderten Partnerorganisationen wahrnehmen. Sie kann allerdings in diesen Organisationen pro bono in Aufsichtsgremien, Beiräten oder Kuratorien agieren.
Sind mehrere Geschäftsführende bestellt, werden die Aufgabenbereiche projekt- und programmbezogen untereinander aufgeteilt. Durch diese Regelungen wird die gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis nicht berührt. Die Geschäftsführung handelt somit unbeschadet einer internen Funktionstrennung stets gesamtverantwortlich. Über die Aufgabenteilung werden die Vorsitzenden von Gesellschafterversammlung und Kuratorium regelmäßig informiert. Gemeinschaftlich verantwortlich sind sie insbesondere für die Entwicklung des Stiftungsprofils, der Gesamtprogrammatik, der strategischen Vorgehensweisen, für Finanzen, für Personal, die Zusammenarbeit mit den Gremien, vorrangig den Gremienvorsitzenden, und mit der Stifterfamilie.
Die Geschäftsführung beauftragt die von der Gesellschafterversammlung ausgewählte Wirtschaftsprüfung mit der Prüfung ihres Jahresabschlusses und nimmt Beratung in steuerrechtlichen Fragen in Anspruch. Zugleich veranlasst die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen Evaluationen ihrer Schlüsselaktivitäten unter der Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Standards.